Das Wesen der Pflegeperson
Eine Pflegeperson ist, rechtlich gesehen, jemand, der eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig im häuslichen Umfeld versorgt – mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und bei Pflegegrad 2–5. Und weil’s oft Missverständnisse gibt: Mit „häuslicher Pflege“ ist nicht notwendigerweise Körperpflege oder Verbände wechseln gemeint, sondern das ganz alltägliche Paket: