Kategorie: Vernetzung & Zusammenarbeit

Das Wesen der Pflegeperson

Eine Pflegeperson ist, rechtlich gesehen, jemand, der eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig im häuslichen Umfeld versorgt – mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und bei Pflegegrad 2–5. Und weil’s oft Missverständnisse gibt: Mit „häuslicher Pflege“ ist nicht notwendigerweise Körperpflege oder Verbände wechseln gemeint, sondern das ganz alltägliche Paket:

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Demenz verstehen – Teil II

Demenz bedeutet: Das Gehirn verliert nach und nach Fähigkeiten, die wir für das tägliche Leben brauchen – nicht nur das Erinnern, sondern auch Sprache, Orientierung oder Entscheidungen treffen. Es geht also um mehr als „nur Vergesslichkeit“.

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🙌 Professioneller arbeiten: Warum Du als Alltagsbegleiter*in Deine Zahlen im Blick haben solltest

Gerade im Alltag von Alltagsbegleiter*innen passiert es oft, dass Notlagen bei Klient*innen kurzfristig Deine ganze Aufmerksamkeit binden. In solchen Momenten bleibt kaum Zeit für Büroarbeit oder Finanzen. Umso wichtiger ist es, dass die Zahlen schon vorbereitet sind. Eine klare Liquiditätsplanung nimmt Dir den Druck, ständig alles im Kopf haben zu müssen, und gibt Dir Sicherheit, auch wenn der Alltag mal chaotisch wird.

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Demenz verstehen – Teil 1

Demenz ist eine der häufigsten Erkrankungen im Alter und betrifft nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch ihr Umfeld und alle, die sie begleiten. Für Alltagsbegleiter*innen ist es besonders wichtig, erste Anzeichen frühzeitig zu erkennen und angemessen damit umzugehen. Denn je eher Veränderungen wahrgenommen werden, desto besser können Hilfsangebote greifen.

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REHACARE 2025 in Düsseldorf:

Die Geschichte der REHACARE beginnt im Jahr 1977. Damals fand die erste Veranstaltung unter dem schlichten Titel „REHA-Messe für Rehabilitation“ statt. Schon damals kamen fast 13.000 Besucher, um 118 Aussteller zu erleben – ein erstaunlicher Erfolg für die Anfangszeit.

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Kooperation mit einer Fachkraft – so gelingt die Anerkennung nach AnFöVO NRW

Wer in Nordrhein-Westfalen als Alltagsbegleiter:in arbeiten und seine Leistungen offiziell anerkennen lassen möchte, stößt früher oder später auf drei Buchstaben: AnFöVO. Dahinter steckt die „Angebotsförderungsverordnung“, eine Verordnung des Landes NRW, die ganz genau regelt, unter welchen Bedingungen Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden.

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Dein Eintrag bei alltagsbegleitung.digital – so geht’s!🎉

Unser Ziel: Alltagsbegleiter*innen zusammen zu bringen und eine starke Gemeinschaft zu entwickeln, damit wir als wichtige Gruppe für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen wahr- und ernst genommen werden. Damit Dich jeder finden kann ist es wichtig, dass dein Eintrag vollständig ist und zu dir passt. Keine Sorge – wir gehen Schritt für Schritt durch alles durch.

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Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Düsseldorf – Fachliche Partnerin für Alltagsbegleiterinnen

Wer als Alltagsbegleiterin in Düsseldorf, Mettmann oder Neuss tätig ist, kennt fachliche Herausforderungen: Demenz im Alltag, Aktivierungsangebote, verständliche Betreuungskonzepte. In solchen Momenten ist das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Düsseldorf (Trägerschaft: Amt für Soziales und Jugend, Landeshauptstadt Düsseldorf) eine verlässliche Anlaufstelle – mit echtem Mehrwert.

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