Wer in Nordrhein-Westfalen als Alltagsbegleiter:in arbeiten und seine Leistungen offiziell anerkennen lassen möchte, stößt früher oder später auf diese Abkürzung: AnFöVO. Dahinter steckt die „Angebotsförderungsverordnung“, eine Verordnung des Landes NRW, die ganz genau regelt, unter welchen Bedingungen Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden.
Klingt trocken? Ist es manchmal auch – aber für uns Alltagsbegleiter*innen ist sie enorm wichtig. Denn nur mit einer Anerkennung können wir unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (derzeit 131 € im Monat) abrechnen. Ein zentraler Schritt auf dem Weg dorthin: die Kooperation mit einer Fachkraft.
Die Themen im Überblick
- Was die AnFöVO NRW eigentlich regelt
- Unterschiede zu anderen Bundesländern
- Die Verordnung in verständlicher Sprache
- Der Inhalt des Kooperationsvertrags
- Aufgaben von Fachkraft und Alltagsbegleiter*innen
- Wege, eine passende Fachkraft zu finden
Was steckt hinter der AnFöVO NRW?
Die AnFöVO ist so etwas wie das Fundament unserer Arbeit in NRW. Sie legt fest, wer überhaupt ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anbieten darf, welche Qualitätsstandards gelten und welche Pflichten wir als Anbieter:innen haben.
Ganz praktisch bedeutet das:
- Man braucht ein tragfähiges Konzept
- Man muss verlässlich und geeignet sein
- Und – sofern man nicht selbst Fachkraft ist – man braucht eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft
Kurz gesagt: Ohne Fachkraft geht es nicht. Sie ist sozusagen das fachliche Rückgrat unserer Arbeit.
Wie machen es andere Bundesländer?
Jedes Bundesland hat eigene Regeln. Der Grundgedanke ist zwar überall gleich – Menschen mit Pflegebedarf sollen Unterstützung im Alltag erhalten – die Umsetzung sieht aber unterschiedlich aus.
- NRW: Fachkraft-Kooperation ist Pflicht
- Baden-Württemberg: Schwerpunkt auf Qualifizierungskursen für Alltagsbegleiter*innen
- Bayern: Anerkennung läuft über das Landesamt, Fachkraft nicht immer erforderlich
- Hessen: ähnlich wie NRW – Fachkraft ist Pflicht
Das bedeutet: Wer in mehreren Bundesländern tätig ist oder umzieht, sollte die jeweilige Landesverordnung genau unter die Lupe nehmen.
Drei wichtige Punkte der Verordnung
Juristische Texte sind oft schwer verständlich. Übersetzt in den Alltag sagt die AnFöVO im Grunde Folgendes:
1. Wer darf Angebote machen?
Nur, wer behördlich anerkannt worden ist, und dafür seine Zuverlässigkeit bewiesen, ein klares Konzept vorgelegt hat und sich fachlich absichern lässt – eben durch die Kooperation mit einer Fachkraft.
2. Warum die Fachkraft?
Sie sorgt dafür, dass Qualität und Fachlichkeit bei der Arbeit im Alltag stimmen. Sie ist Ansprechpartnerin bei schwierigen Fragen, wenn man einen Fall besprechen möchte und springt im Notfall ein.
3. Welche Angebote von Alltagsbegleiter*innen sind gemeint?
- Einzelbetreuung: Spaziergänge, Begleitung zum Arzt, gemeinsame Mahlzeiten
- Gruppenangebote: Demenzgruppen, Freizeitangebote
- Entlastungsleistungen: Einkaufen, Kochen, Haushaltshilfe
4. Welche Pflichten gibt es?
Dokumentation, Datenschutz, Einhaltung der Qualitätsstandards – und die enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft.
Regionalbüros als Kooperationspartner
In Nordrhein-Westfalen gibt es die Regionalbüros nach der AnFöVO NRW. Sie sind so etwas wie die „Drehscheibe“ für alle Fragen rund um Unterstützungsangebote im Alltag. Wer als Alltagsbegleiterin arbeiten oder ein Angebot anerkennen lassen möchte, findet hier eine erste Anlaufstelle.
Die Regionalbüros beraten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, helfen bei der Antragstellung und stehen auch später als Ansprechpartner zur Verfügung. Außerdem bringen sie Anbieterinnen miteinander ins Gespräch, vermitteln Kontakte und sorgen dafür, dass Qualität und Transparenz erhalten bleiben.
Für Alltagsbegleiterinnen bedeutet das: Man ist nicht allein unterwegs, sondern hat einen Kooperationspartner an der Seite, der den Überblick über Regeln, Förderungen und regionale Netzwerke hat. So können gute Ideen schneller in die Praxis kommen – und Unterstützung im Alltag bleibt für hilfebedürftige Menschen zuverlässig und gut erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Regionalbüros eine Möglichkeit zur Kooperation als Fachkraft. Allerdings ist diese Zusammenarbeit nicht immer möglich – sei es aus Kapazitätsgründen oder weil andere Schwerpunkte gesetzt werden. In solchen Fällen muss nach einer alternativen Form der Kooperation gesucht werden, denn ohne eine anerkannte fachliche Begleitung ist die Anerkennung von Unterstützungsangeboten nicht möglich.
Ein Blick in den Kooperationsvertrag
Die Kooperation mit einer Fachkraft wird schriftlich geregelt. Der Vertrag sorgt für Klarheit und schützt beide Seiten.
Wichtige Punkte, die im Vertrag formuliert sind:
- Qualifikation der Fachkraft (z. B. Altenpfleger:in, Sozialpädagog:in, Psycholog:in)
- Aufgaben der Fachkraft (Beratung, fachliche Anleitung, Begleitung von Gruppen, Unterstützung im Notfall)
- Aufgaben der Alltagsbegleiter*innen (kooperative Zusammenarbeit, Umsetzung des Fachkonzepts, zuverlässige Arbeit)
- Vergütung (stundenweise oder als Pauschale)
- Laufzeit und Kündigung (z. B. unbefristet, Kündigung zum Quartalsende)
Aufgaben im Detail
Die Fachkraft
- kennt das Konzept des Angebots
- bietet fachliche Beratung und Supervision
- ist in Notfällen erreichbar
- begleitet Gruppenangebote bei Bedarf
Die Alltagsbegleiter*innen
- setzen Empfehlungen im Alltag um
- dokumentieren ihre Einsätze
- arbeiten zuverlässig und transparent mit der Fachkraft zusammen
Am Ende geht es um Teamwork: Die Fachkraft gibt Rückhalt und Sicherheit, die Alltagsbegleiter*innen sorgen für Nähe und praktische Unterstützung.
Wie findet man die passende Fachkraft?
Die große Frage lautet: Wo findet man eigentlich eine Fachkraft, die mitmacht?
Mögliche Wege:
- Pflegedienste oder Fachkräfte im Ruhestand
- Selbständige Pflegeberater:innen
- Netzwerke
- Verbände und Berufsnetzwerke
Wichtig: Die Qualifikation muss nachweisbar sein – und die persönliche Zusammenarbeit sollte passen.
Fazit
Die Kooperation mit einer Fachkraft ist kein lästiges Pflichtprogramm, sondern ein echter Gewinn. Sie bringt Qualität, Sicherheit und Glaubwürdigkeit in die Arbeit von Alltagsbegleiter*innen.
Mit einer klaren Vereinbarung, guter Kommunikation und verlässlichem Miteinander können Alltagsbegleiter*innen so nicht nur die Anerkennung nach AnFöVO NRW erreichen, sondern auch langfristig ein stabiles, professionelles Angebot aufbauen.