Kooperation mit einer Fachkraft – so gelingt die Anerkennung nach AnFöVO NRW
Wer in Nordrhein-Westfalen als Alltagsbegleiter:in arbeiten und seine Leistungen offiziell anerkennen lassen möchte, stößt früher oder später auf drei Buchstaben: AnFöVO. Dahinter steckt die „Angebotsförderungsverordnung“, eine Verordnung des Landes NRW, die ganz genau regelt, unter welchen Bedingungen Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden.