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Pflegeberatung nach §7 SGB XI:

Pflegebedürftigkeit trifft Betroffene und Angehörige oft unvorbereitet. In dieser Situation den Überblick zu behalten, ist eine große Herausforderung.

Inhaltsverzeichnis

Eine zentrale Schnittstelle im Pflegesystem


Pflegebedürftigkeit trifft Betroffene und Angehörige oft unvorbereitet. In dieser Situation den Überblick zu behalten, ist eine große Herausforderung. Der Gesetzgeber hat deshalb mit dem §7 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) eine wichtige Grundlage geschaffen: die verpflichtende und unabhängige Pflegeberatung.

Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Welche Rolle spielen Pflegeberater:innen – und wie können Alltagsbegleiterinnen mit ihnen sinnvoll zusammenarbeiten?

In diesem Artikel findest Du fundierte Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Pflegeberatung nach §7 SGB XI.


1. Was genau macht ein Pflegeberater nach §7 SGB XI?

Pflegeberater:innen nach §7a SGB XI sind qualifizierte Fachkräfte, die gesetzlich Versicherte und ihre Angehörigen individuell und unabhängig beraten. Die Beratung ist kostenfrei, wird von der Pflegekasse organisiert und hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten und die pflegerische Versorgung bedarfsgerecht zu gestalten.

Typische Aufgaben eines Pflegeberaters:

  • Ermittlung des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
  • Erstellung eines versorgungsrelevanten Pflegeplans
  • Information über Leistungen der Pflegeversicherung
  • Koordination von Versorgungsangeboten
  • Unterstützung bei Anträgen (z. B. Pflegegrad, Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung)
  • Begleitung bei veränderten Lebenslagen
  • Vermittlung zu weiteren Beratungsstellen oder Angeboten

Sie arbeiten unabhängig und sind an keine Einrichtung oder Dienstleister gebunden.


2. Welche Ausbildung hat ein Pflegeberater?

Pflegeberater:innen verfügen meist über eine pflegerische oder sozialpädagogische Grundqualifikation und eine spezielle Zusatzqualifikation zur Pflegeberatung.

Grundvoraussetzungen sind:

  • Examinierte Pflegefachkraft
  • Oder: Sozialpädagoge, Sozialarbeiter o. ä.

Zusatzqualifikation nach §7a SGB XI:

  • Weiterbildung mit ca. 120 Stunden Theorie
  • Themen: Pflegeversicherung, Case Management, Kommunikation, rechtliche Grundlagen, Netzwerkarbeit

Arbeitgeber können sein:

  • Pflegekassen
  • Pflegestützpunkte
  • Beauftragte Träger (z. B. Wohlfahrtsverbände)

3. Mit wem arbeitet ein Pflegeberater zusammen?

Pflegeberater:innen sind keine Einzelkämpfer, sondern arbeiten in einem vielschichtigen Netzwerk. Ihre Aufgabe ist es, verschiedene Akteure zu koordinieren und miteinander zu verbinden, um eine passgenaue Versorgung sicherzustellen.

Ein Pflegeberater steht im Zentrum eines großen Versorgungsnetzwerks. Zu seinen Kooperationspartnern gehören unter anderem:

  • Pflegekassen (Auftraggeber)
  • Haus- und Fachärzt:innen
  • Ambulante und stationäre Pflegeanbieter
  • Sozialdienste und Beratungsstellen
  • Pflegestützpunkte / Seniorenbüros
  • Therapeut:innen (Ergo, Physio, Logo)
  • Alltagsbegleiter:innen
  • Rechtliche Betreuer:innen / Betreuungsgerichte
  • Selbsthilfe- und Angehörigengruppen

Ziel ist eine ganzheitliche, bedarfsgerechte Versorgung, bei der alle Beteiligten zusammenwirken.


4. Wann ist eine Beratung nach §7 sinnvoll?

Pflegeberatung ist nicht nur ein Angebot für den Notfall, sondern ein strategisches Instrument zur frühzeitigen Unterstützung. Sie kann in ganz unterschiedlichen Lebenslagen hilfreich sein – je früher, desto besser.

Typische Situationen, in denen Beratung sinnvoll ist:

  • Neu auftretende Pflegebedürftigkeit (z. B. nach Unfall, Krankheit)
  • Beginn häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Beantragung oder Ablehnung eines Pflegegrads
  • Überforderung oder Unsicherheit bei der Organisation
  • Veränderung der gesundheitlichen Situation
  • Fragen zur Finanzierung von Entlastungsleistungen
  • Umstellung von ambulanter auf stationäre Versorgung

👉 Wichtig: Der Anspruch besteht mit Pflegegrad – Beratung muss aktiv bei der Pflegekasse angefordert werden.


5. Wie kann ich als Alltagsbegleiterin davon profitieren?

Alltagsbegleiterinnen spielen eine Schlüsselrolle im Alltag pflegebedürftiger Menschen – und genau deshalb sind sie für Pflegeberater:innen wichtige Ansprechpartnerinnen. Die Zusammenarbeit eröffnet Dir neue Möglichkeiten der Sichtbarkeit, Vernetzung und Weiterentwicklung.

Vorteile für Dich als Alltagsbegleiterin:

  • Zugang zu Informationen über Versorgungspläne und Bedarfe
  • Bessere Koordination mit anderen Beteiligten
  • Positionierung als wertvolle Unterstützung im Versorgungsteam
  • Pflegeberater:innen können gezielt auf Deine Leistungen hinweisen
  • Abrechnungswege (z. B. über §45b) werden transparenter
  • Netzwerkpflege und mögliche Weiterempfehlungen
  • Teilnahme an Netzwerktreffen oder Fallkonferenzen

➡️ Fazit: Pflegeberater:innen können Türöffner für Deine professionelle Sichtbarkeit und Einbindung sein.


6. Was haben Betroffene davon?

Für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist das Pflegesystem schwer durchschaubar. Pflegeberatung gibt ihnen Halt, Struktur und eine klare Perspektive – gerade in Zeiten der Unsicherheit.

Konkrete Vorteile für Betroffene:

  • Transparenz bei Leistungen und Ansprüchen
  • Sicherheit durch strukturierte Versorgungsplanung
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen
  • Begleitung bei sensiblen Themen (z. B. Demenz, Pflege am Lebensende)
  • Vermeidung von Versorgungslücken
  • Finanzielle Vorteile durch bessere Leistungsausnutzung
  • Mehr Lebensqualität durch gute Organisation und gezielte Hilfe

🟢 Zusammengefasst: Die Beratung hilft, Chaos zu ordnen und die richtigen Weichen zu stellen.


7. Wo finde ich Informationen oder Broschüren?

Hier findest Du verlässliche Informationsquellen und Materialien zur Pflegeberatung:

🔎 Online-Portale

📄 Broschüren

  • „Pflegebedürftig – was nun?“ (BMG)
  • „Leitfaden Pflegeberatung“ (GKV-Spitzenverband)
  • Informationsmaterial der einzelnen Pflegekassen

🏢 Lokal

  • Pflegestützpunkte
  • Seniorenbüros, kommunale Beratungsstellen
  • Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, DRK)
  • Krankenkassen vor Ort

💡 Tipp: Pflegeberater:innen stellen häufig Checklisten und Merkblätter zur Verfügung – gezielt danach fragen!


Fazit: Pflegeberatung als Brücke – auch für Alltagsbegleiterinnen

Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist nicht nur eine gesetzliche Pflichtleistung, sondern ein zentraler Baustein für eine würdige und funktionierende Versorgung. Sie bietet Chancen für alle Beteiligten – für Pflegebedürftige, Angehörige, das System als Ganzes und nicht zuletzt für Alltagsbegleiterinnen, die als Bindeglied zwischen Lebensalltag und Versorgung fungieren.

Wer die Mechanismen und Ansprechpartner kennt, kann gezielter helfen, besser kommunizieren und sich als professionelle Unterstützung positionieren.


👉 Hinweis: Du möchtest diesen Text als PDF, für einen Vortrag oder als Handout für KlientInnen? Gib uns Bescheid – ich schicken Dir gerne ein druckfähiges Dokument.